In der ZGKJPP sind sowohl freipraktizierende als auch in Institutionen tätige Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater organisiert.
Die Fachgesellschaft hat einerseits Aufgaben zu erfüllen, die der Sicherung der Berufsvoraussetzungen und -tätigkeiten durch die Standespolitik dienen, anderseits übernimmt sie fachliche Aufgabenbereiche, die von einzelnen Kollegen oder Kolleginnen nicht wahrgenommen werden können: Öffentlichkeitsarbeit, Behördenarbeit, Kontakte zu andern Facharztorganisationen, Krankenkassen u.a.m.
Wir verdanken die Grundlage der nachstehenden Ausführungen der ehemaligen Arbeitsgruppe für die Ergänzungen zum Konzept für die Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Kanton Zürich.
Charakteristisch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ist die ganzheitliche Betrachtungsweise des Kindes/Jugendlichen in dessen Eigenart und in dessen Lebensumwelt: bio-psycho-sozialer Ansatz. In diese Betrachungsweise miteingeschlossen werden je nach Situation die Familie oder Ersatzfamilie, die Schule, der Arbeitsplatz, u.v.a.m.
Kooperationsbereiche und Koordinationsaufgaben des Kinder- und Jugendpsychiaters:
Kinder- und Jugendpsychiater arbeiten für die seelische Gesundheit und Entwicklung des Kindes und Jugendlichen. Die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater bieten langfristige personelle Konstanz. Er ist über Jahre Ansprechpartner und Anlaufstelle bei psychischen Problemen im Entwicklungsprozess des Kindes und Jugendlichen und deren Familie. Das Arbeitsgebiet des freipraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiaters umfasst:
a) Diagnostik
b) Therapie
c) Krisenintervention
d) Beratung
e) Sozialpsychiatrische Aufgaben
Die Arbeit in diesem Bereich hat in den letzten Jahren stark zugenommen und wird u.a. wesentlich von den freipraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiatern wahrgenommen.
Der sozialpsychiatrische Bereich erfordert wichtige Koordinationsaufgaben mit hoher Arbeitsintensität.
f) Delegierte Psychotherapie
Der Kinder- und Jugendpsychiater kann nichtärztliche Psychotherapien delegieren.
g) Notfalldienst
Die Freipraktizierenden nehmen am psychiatrischen Notfalldienst ihrer jeweiligen Region teil.
h) Forensik
Freipraktizierende stellen sich auch für strafrechtliche und zivilrechtliche Begutachtungen zur Verfügung.
a) Sozialpolitische Entwicklung
b) Versorgungssituation
Die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich ist im teilstationären und stationären Bereich noch ungenügend, ebenso im Bereich der Krisenintervention. Im ambulanten Bereich gibt es grosse regionale Versorgungsunterschiede mit Lücken.
c) Prävention